Änderung der Tanzturnier-Richtlinien






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Gesamtpiktogramm Tanzsport
Das Präsidium der RKK hat in seiner Sitzung am 15.10.2009 eine Änderung der Nr. 4.13 der Tanzturnier-Richtlinien beschlossen.
Beim Einsatz von 2 Tänzer/innen in der nächsthöheren Altersklasse (Kinder/Jugend – Junioren oder Junioren-Senioren) muss nicht mehr vorab eine schriftliche Ausnahmegenehmigung bei der Tanzturniergeschäftsstelle eingeholt werden.




Diese Ausnahmegenehmigung wird am Turniertag durch die RRK-Obfrau bzw. den RKK-Obmann erteilt und dokumentiert.

RKK-Tanzturnier-Geschäftsstelle