Digitale Tanzausweise jetzt anfordern!



First verlängert – Anträge bis zum 31.01.2019 werden kostenlos bearbeitet


Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen aufgerufene Artikel aus unserem Archiv stammt. Er könnte daher nicht mehr aktuelle Informationen enthalten. Der Artikel gehörte vom 13.01.2019 bis zum 31.01.2019 zu den aktuellen Seiten unserer Webpräsenz.

Die Frist für die kostenlose Beantragung digitaler Tanzausweise wurde bis zum 31. Januar 2019 verlängert!


Digitale Tanzausweise der RKK


Seit einigen Monaten laufen die Vorbereitungen, die Tanzausweise der RKK künftig in digital lesbarer  Form bereitzustellen. Damit wird eine tragende Voraussetzung für weitere Maßnahmen der Digitalisierung im Bereich Tanzsport geschaffen. Die digitalen Tanzausweise können über die Webseite der RKK beantragt werden und stehen dann für die neue Saison zur Verfügung. Die bisherigen Tanzausweise verlieren zum 31.12.2018 alle ihre Gültigkeit! Bitte beachten Sie, dass ALLE Tanzausweise, unabhängig vom Gültigkeitsdatum, neu beantragt werden müssen.


Die Beantragung ist bis zum 31.01.2019 kostenfrei. Bei allen Beantragungen nach dem 31.01.2019 fallen die gewohnten Gebühren (3,00 Euro pro Ausweis) an.


Hier erreichen Sie das digitale Portal.


Betreten Sie dort zunächst den Mitgliederbereich und fordern Sie über den Button „Anmeldedaten anfordern“ Ihr Passwort an. Sie benötigen hierzu auf der Folgeseite Ihre Vereinsnummer („RKK-V“, gefolgt von einer Nummer)  und die Postleitzahl Ihrer aktuellen Vereinsanschrift. Das Passwort wird dann an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse Ihres Vereines versandt. Die weiteren Schritte sollten durch die Nutzerführung der Dialoge intuitiv möglich sein.


Bei Problemen und Fragen wenden Sie sich bitte gern an die Geschäftsstelle.