EU-LEBENSMITTELVERORDNUNG



JETZT KOMMT DAS KUCHEN-GESETZ


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Fünf Eier, 300 Gramm Zucker… Müssen fleißige Kuchenbäckerinnen bei Basaren, Schulfesten oder Weihnachtsmärkten künftig eine genaue Zutatenliste zu ihren angebotenen Lebensmitteln liefern? Geht es nach der neuen Lebensmittelverordnung der EU, dann schon.

Die Verordnung gilt ab 13. Dezember 2014 und sieht vor, dass lose angebotene Lebensmittel, wie Kuchen oder Schnittchen, mit einer exakten Zutatenliste versehen werden müssen. Andernfalls dürfen sie nicht verkauft werden. Sinn und Zweck der Sache ist Allergikern zu helfen. Klar, genaue Mengenangaben, wie oben beschrieben, müssen nicht gemacht werden, trotzdem ist die geplante Etikettierung ein Graus für Weihnachtsmärkte, Vereins- oder Kindergartenfeste.

Die gute Nachricht: Inwieweit die Bundesländer die Verordnung umsetzen, bleibt zunächst ihnen selbst überlassen. In Nordrhein-Westfalen wurde angeblich schon beschlossen, dass die Regelung nur für regelmäßige Veranstaltungen, nicht aber für einmalige gilt. Auch wenn Privatpersonen Speisen im kleinen Rahmen anbieten und verkaufen, gelte die Kennzeichnungspflicht laut NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel nicht.