Hinweise zum Beantragen von Tanzausweisen






Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen aufgerufene Artikel aus unserem Archiv stammt. Er könnte daher nicht mehr aktuelle Informationen enthalten. Der Artikel gehörte vom 01.03.2014 bis zum 31.05.2014 zu den aktuellen Seiten unserer Webpräsenz.




Tanzsport in der RKK 
Ab dem 01. März 2014 können Tanzturnierausweise nur noch online beantragt werden. Sie finden den entsprechenden Dialog unter dem Menüpunkt Tanzsport/Tanzausweisantrag.

Die Geschäftsstelle der RKK möchte, dass die Beantragung der Tanzausweise künftig ausschließlich auf diesem Wege erfolgt, deshalb steht das bisher hierfür zum Download bereitgestellte Formular nicht mehr zur Verfügung.

Zur Beschleunigung der Bearbeitung sollten Sie idealerweise die RKK-Mitgliedsnummer ihres Vereins kennen. Bitte erfassen Sie die Antragsdaten mit besonderer Sorgfalt!



Digitale Welt
Zur Beantragung von Tanzausweisen müssen Sie neben den Antragstellerdaten natürlich auch die Daten der jeweiligen späteren Tanzausweisinhaber eingeben. Außerdem müssen Sie für jeden Tanzausweis ein Foto hinzufügen. Sie können gleichzeitig mehrere Tanzausweise beantragen, jedoch beachten sie, dass die Beantragung erst an die Geschäftsstelle der RKK übermittelt wird, wenn Sie den Button „Antrag abschicken“ betätigen. Sie bekommen dann eine E-Mail mit einem Link, der es Ihnen ermöglicht, bis zur Übernahme durch die Geschäftsstelle noch Änderungen an dem Antrag vorzunehmen.

Wir hoffen, dass der Dialog intuitiv bedienbar ist. Sollten Sie jedoch Fragen zur Benutzung des Formulares haben, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Geschäftsstelle der RKK.

Pro Tanzausweis wird eine Gebühr in Höhe von 3 Euro in Rechnung gestellt. Den Gesamtbetrag überweisen Sie bitte nach Erhalt der Rechnung.