Hygieneempfehlungen der Rheinischen Karnevals-Korporationen e.V.






Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen aufgerufene Artikel aus unserem Archiv stammt. Er könnte daher nicht mehr aktuelle Informationen enthalten. Der Artikel gehörte vom 16.10.2020 bis zum 16.12.2020 zu den aktuellen Seiten unserer Webpräsenz.

Die hier dargestellten Informationen zum Hygienekonzept der Rheinische Karnevals-Korporationen e.V.- Sitz Koblenz (im folgenden RKK genannt) stehen auch als Download zur Verfügung. Darin enthalten sind zusätzliche Anlagen mit Beispielformularen (im Text unten erwähnt).


Allgemeines



Hygienebeauftragte

Britta Frede


Der RKK empfiehlt seinen Mitgliedern und Übungsleitern/innen die folgenden Hygienebestimmungen:


Sie sind im Rahmen der Durchführung von Trainings innerhalb von Gebäuden uneingeschränkt einzuhalten. Die Verantwortung hierzu kann der Vorstand z.B. auf jede(n) einzelne Teilnehmer/in und für die Durchführung der Trainings auf die Übungsleiter/innen delegieren.


Die Übungsleiter/innen stellen sicher, dass Trainingsteilnehmern/Innen mit entsprechenden Krankheitserscheinungen die Teilnahme am Training verwehrt wird. Die Übungsleiter/innen sind Ansprechpartner/innen vor Ort und tragen die Verantwortung.


Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen, reagieren die Übungsleiter/innen umgehend und stellen diese ab. Bei massiven Verstößen haben sie das Training komplett zu beenden und dem Vorstand des jeweiligen Vereines über die Ereignisse zu berichten.


Die Übungsleiter/innen stehen im ständigen Kontakt mit dem Vorstand.


Anpassungen der Trainingsdurchführung und auch der Hygienemaßnahmen werden regelmäßig abgestimmt.


Grundsätzlich sind zusätzlich die Sportstättenverordnungen der jeweiligen Kommune einzuhalten, wenn diese über die nachfolgenden Hygienebestimmungen hinausgehen.


Abstandsregel


  • Der Trainingsbetrieb ist in festen Kleingruppen von bis zu 30 Personen zulässig. Bei darüber hinaus gehenden Gruppengrößen gilt die Abstandsregelung nach§ 1 Abs. 2 Satz 1. der Corona- Bekämpfungsverordnung, sofern wegen der Art der sportlichen Betätigung, insbesondere in geschlossenen Räumen, mit einem verstärkten Aerosolausstoß zu rechnen ist, ist der Mindestabstand zwischen Personen zu verdoppeln.
  • Beim Training mit mehr als 10 Personen muss die Personenbegrenzung (1 Person je 10 qm Fläche) eingehalten werden.
  • Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und zur Wahrung des Abstandsgebotes sind zu treffen, dazu gehören auch angemessen ausgeschilderte Wegekonzepte. Soweit möglich sind Einbahnregelungen zu treffen. Wartebereiche (z.B. vor Toilettenanlagen) sind ebenfalls mit Markierungen zur Einhaltung des Mindestabstandes zu versehen.
  • Grundsätzlich gilt es besonders bei Gruppen immer den Sicherheitsabstand zu wahren. So können dann ggf. Schrittkombis und Choreos trainiert werden. Allerdings sollte auf Hebungen jeglicher Art verzichtet werden.

Organisation des Betriebs


 


  • Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion ist im Regelfall der Zugang zu verwehren.
  • Alle Personen müssen sich bei Betreten der Anlagen die Hände desinfizieren oder waschen. Geeignete Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender müssen vorhanden sein. Die Teilnehmer sind zu verpflichten, eine Mund-Nasen-Maske auch beim Training mit sich zuführen, damit im Falle einer Verletzung diese aufgesetzt werden kann.
  • Erscheinen in Sportbekleidung, damit Umkleideräume nicht genutzt werden müssen.
  • Die Kontaktdaten aller Personen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) sowie der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Sportstätte sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren und sind vom Verein für den Zeitraum von 1 Monat beginnend mit dem Tag des Besuchs aufzubewahren und im Anschluss unter Beachtung der DSGVO zu vernichten.
  • Die verschiedenen Trainingsgruppen sollten sich nicht begegnen!
  • Ausreichend Zeit zwischen den Trainingsgruppen einplanen. Mindestens 15 Minuten.
  • Der/die Übungsleiter/in hat vorab dafür zu sorgen, dass die Sporttreibenden nicht gemeinsam, sondern mit Abstand die Halle betreten. Warteschlange sind zu vermeiden.
  • Bringende bzw. abholende Eltern bleiben außerhalb des Trainingsbereiches und müssen ebenfalls Abstand untereinander wahren.
  • Die Aufsichtspflicht von Minderjährigen muss dabei jederzeit gewährleistet bleiben.
  • Auf zügiges Verlassen der Halle ist hinweisen.
  • Nachfolgende Trainingsgruppen dürfen erst dann die Sportstätte betreten, wenn die vorhergehende Trainingsgruppe die Sportstätte vollständig verlassen hat.
  • Die Zeit zwischen einem Wechsel zum Lüften und zum Desinfizieren nutzen.
  • Gemeinsames Treffen und Austausch sowie Verzehr von Speisen und Getränken im Vorfeld oder Nachgang sind untersagt.

Einrichtungsbezogene Maßnahmen


  • Umkleidekabine und Duschräume dürfen nicht benutzt werden.
  • Die Benutzung von Toilettenanlagen ist unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig; Mund-Nasen-Schutz ist dabei zu tragen.
  • Toilettenanlagen sind nur einzeln zu benutzen.
  • Waschmöglichkeiten mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern.
  • Sicherstellen einer Luftzirkulation geschlossener Räume.
  • Trainingsgeräte sind nach der Benutzung mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren.
  • Schminke, Kosmetikartikel und Trinkflaschen u.a. sollten nicht geteilt werden.

Verantwortlichkeiten


  • Den Übungsleitern/innen kann die Verantwortung vor Ort übertragen werden.
  • Mit Ihrer Unterschrift nehmen die Übungsleiter/innen Kenntnis und stellen sicher, dass diese Vorschriften eingehalten werden. (siehe Anlage I)
  • Die Übungsleiter/Innen weisen die Teilnehmer/Innen vor jedem Training in die Hygienebestimmungen und die Trainingsorganisation ein.
  • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt oder Aufenthalt zu verwehren.
  • Die Übungsleiter/innen führen einer Teilnehmerliste mithilfe des angehängten Formulars (siehe Anlage II) und geben diese bei den jeweiligen Hygienebeauftragten des Vereins ab.