Inhaltsversicherung für RKK-Mitgliedsvereine
Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen aufgerufene Artikel aus unserem Archiv stammt. Er könnte daher nicht mehr aktuelle Informationen enthalten. Der Artikel gehörte vom 10.11.2016 bis zum 31.12.2016 zu den aktuellen Seiten unserer Webpräsenz.
Neben den bereits bekannten Versicherungsvarianten „Haftpflichtversicherung“ und „Unfallversicherung“ ist es den Rheinischen Karnevals-Korporationen gelungen, auch für den Bereich „Inhaltsversicherung“ mit unserem Vertragspartner HDI einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die RKK-Mitgliedsvereine haben somit die Möglichkeit, zu vergünstigten Konditionen auch ihre Vereinseinrichtung bzw. Waren (z. B. Kostüme, Wurfmaterial etc.) zu versichern.
In dem anliegenden RKK-Highlightpapier erfahren Sie Näheres über den genauen Versicherungsschutz. Der Versicherungsantrag für die Inhaltsversicherung ist als Downloadformular hinterlegt, den Sie an die RKK-Geschäftsstelle (info@rkk-deutschland.de) zur weiteren Bearbeitung senden können. Dort finden Sie auch die entsprechenden Versicherungsprämien.