Neues von der GEMA






Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen aufgerufene Artikel aus unserem Archiv stammt. Er könnte daher nicht mehr aktuelle Informationen enthalten. Der Artikel gehörte vom 08.08.2013 bis zum 31.10.2013 zu den aktuellen Seiten unserer Webpräsenz.


Die letzten beiden Jahre waren für uns Karnevalsvereine in Sachen GEMA bewegende Jahre zwischen Bangen und Hoffen. Nicht nur wir sind auf die Barrikaden gegangen, sondern viele Vereine, Verbände und Interessengruppen haben – u. a. in einer noch nie dagewesenen Petition – dafür gesorgt, dass letztendlich eine Abmilderung der geplanten GEMA-Sätze erreicht werden konnte. Das Marken- und Patentamt hat im Frühjahr eine Entscheidung getroffen und einen Kompromissvorschlag unterbreitet. Dieser sieht eine schrittweise Anhebung der Sätze (Übergangsregelung) bis zum 1. 8. 2018 vor. Am Ende wird die Erhöhung dann so sein, dass etwa 6 2/3 % des Eintrittspreises an die GEMA abzuführen sind (und nicht wie ursprünglich geplant: 10%). Abzuziehen sind davon natürlich auch weiterhin Nachlässe: z. B. bei Mitgliedschaft in der RKK oder bei mindestens 5 gleichen Veranstaltungen. Auch wird es wohl so sein (nur die Unterschrift fehlt noch), dass die Karnevalssitzungen unter den Brauchtumsrabatt fallen.

Alles in Allen sind wir so mit einem blauen Auge davon gekommen, denn – sind wir mal ehrlich – bisher hatten wir doch immer ein sehr gutes Verhältnis zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der GEMA, obwohl wir die Sache an sich nicht immer eingesehen haben: da bezahlen wir – mitunter teuer – die Musiker und sollen dann auch noch zusätzlich dafür bezahlen, damit diese nicht nur da sind, sondern auch tatsächlich spielen dürfen. An der urheberrechtlichen Gesetzeslage an sich hat sich ja nichts geändert. Gönnen wir es also den Komponisten und Interpreten, dass sie für ihr geistiges Eigentum auch etwas erhalten, solange es sich im Rahmen hält.

Wir vom RKK sind allerdings auch ganz stolz auf unsere Mitgliedsvereine. Noch nie war eine Resonanz so groß, wie bei unserer Umfrage im letzten Jahr. Annähernd zwei Drittel der Vereine hat uns eine Rückmeldung gegeben. So konnten wir natürlich mit der notwendigen Rückendeckung agieren.

Sobald die RKK mit der GEMA den neuen Vertrag unterzeichnet hat, werden wir diesen im Internet und anschließend auch in der BÜTT veröffentlichen, damit jeder auch schwarz auf weiß sehen kann, wie die Rahmenbedingungen sind. Ein Ablesetabelle für die Sätze der Übergangsregelung als pdf-Datei ist auf der RKK-Seite schon herunterladbar.

In diesem Sinne allen Karnevalsvereinen noch einen schönen Restsommer und ein gutes Händchen bei den Vorbereitungen der Kampagne 2014!

Hier können Sie die zu erwartenden GEMA-Sätze ab 1.1.2014  herunterladen.

Ihr Helmut Hohl
RKK-Pressereferent