Neufassung der Tanzturnier-Richtlinien



Gültig ab 1. Januar 2010


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Tanzsport in der RKK
Auf Antrag der Tanzturnier-Geschäftsstelle hat das Präsidium der RKK am 26. November 2009 eine überarbeitete Fassung der Tanzturnier-Richtlinien beschlossen, die am 1. Januar 2010 in Kraft treten.

 

 

Vorangegangen waren intensive Beratungen der RKK-Turnierobleute, der Sprecherin der Wertungsrichter und Obleute der RKKWertungsrichter sowie der Leitung der Tanzturnier-Geschäftsstelle. Hauptziele der Überarbeitung waren ein verbesserter chronologischer Aufbau der Richtlinien sowie eine praxisgerechte Anpassung. Nachdem schon im Vorfeld die bisher vorgeschriebene Meldung von 2 Tänzern in der nächsthöheren Altersklasse vereinfacht wurde, entfallen nun auch die Einsendung einer Kopie des GEMA-Vertrags an die Geschäftsstelle und die zeitaufwändige Anforderung von Video-Berechtigungsscheinen. Die einmalige Bearbeitungsgebühr von 25 € je Turniertag ist an RKK und nicht an die Turniergeschäftsstelle einzuzahlen (keine „Nebenkasse“).

Damit sich alle Turnierteilnehmer optimal vorbereiten können, sind künftig in der Ausschreibung die genaue Bühnengröße und –höhe anzugeben. Das Protokoll des Aussprache- und Auslosungstermins kann künftig auch statt in 12facher Ausfertigung per E-Mail an die TT-Geschäftsstelle geschickt werden. Aufgrund der bisher gewonnenen Erfahrungen werden eine Begrenzung von maximal 80 Auftritten je Turniertag sowie die Reihenfolge Herrengarde – Paare – Solo – Garde empfohlen. Bei der Herrengarde entfällt die Höchstzeit für den Einmarsch. Bei Über- oder Unterschreitungen der Zeitvorgaben erfolgt künftig einheitlich ein Abzug von 1 Punkt. Die Siegerehrung ist jeweils nach den 3 Altersgruppen (Kinder/Jugend, Junioren und Senioren) durchzuführen (alter Text: „nach dem Turnier“).

Die Wertungskriterien bleiben unverändert. Wertungsrichter der RKKIn dem neu eingeführten Kapitel „Landes- und Deutsche Meisterschaften“ wurden entsprechend dem Wunsch der Teilnehmer an der Turnierdiskussion 2008 die zu erreichenden Mindestwertungen um jeweils 1 Punkt angehoben. Ist zur Ermittlung eines Landes- oder Deutschen Meisters ein nochmaliges Tanzen („Stechen“) notwendig,  werten künftig 8 Wertungsrichter.

Während den Beratungen über die Neufassung der Richtlinien gab es verschiedene Anfragen von Vereinen bezüglich der Unterscheidung der Schautänze: Was zählt – bei gleichen Bewertungskriterien – als Thementanz und was ist ein Tanz ohne Thema? Nach langer und eingehender Beratung wurde beschlossen, diese beiden Disziplinen wieder zusammen zu fassen. Die überarbeitete Fassung der Tanzturnier-Richtlinien wurde vorab bei den Deutschen Meisterschaften der Senioren den dort anwesenden Trainern und Übungsleitern übergeben. Wer sich die Neufassung nicht aus dem Internet herunterladen will, kann selbstverständlich ein Exemplar bei der Tanzturnier-Geschäftsstelle anfordern.