RKK-Funkenmariechen
Ausschreibung zur Funkenmariechenwahl 2009
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Die Auftritte der Funkenmariechen, als Solomariechen oder in Gardeformation, sind eine Augenweide jeder karnevalistischen Veranstaltung.
Das Tanzmariechen ist eine auf die früheren Marketenderinnen zurückgehende traditionelle Figur im Karneval und kam zunächst nur im Rheinland vor. „Funken-Mariechen“ ( Schreibweise beachten ) waren früher keine Frauen, sondern männlichen Geschlechts (wie die Jungfrau im Dreigestirn), sie wurden meist „Funke“ genannt und waren als Persiflage auf die Frauen gedacht. Erst nach und nach wurden Frauen dazu herangezogen, ab den 30er Jahren im 20. Jahrhundert ist die Position des Tanzmariechens weiblich besetzt und wird „Funkenmariechen“ genannt.
Die typische Kleidung eines Funkenmariechens besteht aus Perücke, einer Uniformjacke, dazu ein meist kurzer Rock (oft plissiert), dem Jabot, Strumpfhose, Spitzen- oder Rüschenhöschen und Tanzstiefel.
In Köln und der Umgebung basiert auch folgende Entstehungsgeschichte des „Funken-Mariechens“: Die „Funken-Mariechen“ sind durch die alten Kölner Stadtsoldaten entstanden, die früher in ihren roten Uniformen die Stadt überwachten. Die nannte man aufgrund ihrer Uniformfarbe „Funken“. Nach dem Einmarsch der Franzosen 1794 zerstreuten sich die Soldaten in alle Winde und wurden 1823 aber bei der Suche nach den „guten alten Zeiten“ von den Karnevalisten wieder entdeckt. Heute dürfen sie, die „Funken“ RKK – Rheinische Karnevals Korporationen e.V. – sind ein Verband der karnevalistischen Neuzeit. Der RKK wurde am 21. Juni 1959 in Bad Ems gegründet und fördert das Brauchtum des rheinischen Karnevals und den karnevalistischen Tanzsport.
Im Jahre 1983 wurde zum erstenmal ein RKK-Funkenmariechen gewählt. So wollen wir auch in diesem Jahr wieder den Wettbewerb zur Wahl der 3 RKK-Funkenmariechen ausschreiben.
Die Ausschreibung ist eine Ausschreibung eines verbandseigenen Wettbewerbs des RKK – Rheinische Karnevals Korporationen e. V. Sitz Koblenz.
Gesucht werden Teilnehmer/innen aus dem Verbandsgebiet des RKK die sich für das Amt des RKK-Funkenmariechens bewerben. Drei Teilnehmer/innen pro Wettbewerb können gewinnen.
Die Bewerber/innen müssen als Funkenmariechen einem RKK-Verein angehören.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Teilnahme:
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Das Mindestalter für die Teilnahme ist 16 Jahre.
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Die Anmeldung muss über den RKK-Mitgliedsverein erfolgen. Jeder Verein hat eine Meldung.
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Es wird gewünscht, dass die Mariechen sich in einem Kurzvortrag auch tänzerisch präsentieren können, dies ist jedoch nicht Voraussetzung für die Bewerbung.
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Die drei Gewinner treten im Vereinskostüm auf.
Bewerbung:
- Die Bewerbung erfolgt schriftlich (über den RKK-Mitgliedsverein) mit einer kurzen Biografie und Beschreibung der Aktivitäten im Verein.
- Der Bewerbung muss ein repräsentatives Pressefoto (bei Digitalfotos mind. 300 dpi) beigefügt sein.
- Das Einverständnis der Eltern der Bewerber/innen muss dem RKK-Mitgliedsverein vorliegen.
- Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 20. Mai 2009 in der Geschäftsstelle des RKK, Carl-Spaeter-Strasse 1, 56070 Koblenz, vorliegen. Das entsprechende Digital-Fotomaterial ist auf einer CD als .jpg-Datei beizufügen oder per E-Mail zu übermitteln an die E-Mailadresse des RKK: info@rkk-koblenz.de
Das Auswahlverfahren:
- Alle dem RKK bis zum 20.Mai 2009 vorliegenden Bewerbungen zum „RKK-Funkenmariechen“ werden in dem verbandseigenen RKK-Journal „Die Bütt“ veröffentlicht.
- Jeder Mitgliedsverein erhält mit seiner Bütt eine personifizierte Stimmkarte, die er bis zum 15. Juli 2009 mit seinem Votum an die RKK-Geschäftsstelle schickt.
- Jeder Mitgliedsverein kann 3 Punktwertungen abgeben, wobei die vereinseigene Bewerbung nicht bewertet werden darf:
Platz 1 = 33 Punkte
Platz 2 = 22 Punkte
Platz 3 = 11 Punkte - Aus den vorhandenen Punktvergaben ermittelt ein vom RKK-Präsidenten zusammengestelltes Auswertungsteam die Sieger des Wettbewerbs.
Bekanntgabe der Gewinner:
- Die Sieger/innen des Wettbewerbs zum „RKK-Funkenmariechen“ werden bei der jährlich im August/September stattfindenden RKK-Pressekonferenz öffentlich bekannt gegeben und dort vorgestellt.
- Der RKK-Präsident wird die Gewinner/innen persönlich unmittelbar nach der Auswertung der Stimmkarten informieren, da für die öffentliche Präsentation einige organisatorische Arbeiten erledigt werden müssen.
- Die öffentliche Vorstellung findet u. a. auch durch die RKK-Pressekonferenz in einem besonderen Rahmen statt, zu der auch die Vereine der jeweiligen Gewinnerinnen mit einer Abordnung eingeladen sind.
Amtszeit:
- Die Amtszeit eines „RKK-Funkenmariechen“ beginnt mit der öffentlichen Präsentation anlässlich der RKK-Pressekonferenz.
- Die Amtszeit eines „RKK-Funkenmariechen“ endet im darauf folgenden Jahr mit der Präsentation des neu gewählten RKK-Funkenmariechens.
- Die öffentliche Verabschiedung erfolgt bei der RKK-Jahreshauptversammlung im Jahr der Beendigung der Amtszeit.
Aufgaben des RKK-Funkenmariechens:
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Die RKK-Funkenmariechen bereichern durch Ihre Anwesenheit die repräsentativen öffentlichen Auftritte des Karnevalsverbandes RKK.
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Die RKK-Funkenmariechen vertreten den Verband nicht im Sinne der Satzung und können keine rechtswirksamen Erklärungen für den Verband abgeben.
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Die RKK-Funkenmariechen tragen während der Amtszeit das Vereinskostüm.
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Bei besonderen öffentlichen Auftritten des RKK-Präsidenten oder der RKK-Vizepräsidenten fungieren sie auch als Assistentin des RKK-Repräsentanten (z.B. bei besonderen Ehrungen, besonderen Ordensauszeichnungen etc.).
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Liegt in der Amtszeit der RKK-Funkenmariechen der RKK-Tag, so haben die RKK-Funkenmariechen während der Veranstaltungen ihren Platz bei den RKK-Ehrengästen. Im Umzug anlässlich des RKK-Tages ist ihnen ein besonderer Platz zugewiesen.
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Beim RKK-Musiktag genießen die RKK-Funkenmariechen im Festumzug einen besonderen Platz und gelten bei den Veranstaltungen als RKK-Ehrengäste.
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Bei den RKK-Tanzturnieren und bei den RKK-Tanzmeisterschaften wirken sie beider Siegerehrung mit.
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Bei RKK-Messeauftritten repräsentieren die RKK-Funkenmariechen mit dem RKK-Präsidenten oder den RKK-Vizepräsidenten den karnevalistischen Verband.
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Mit der Wahl zum RKK-Funkenmariechen sind keine finanziellen Vorteile und Vergütungen verbunden.
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Entstandene Fahrtkosten für die Dienstauftritte werden auf Antrag erstattet.
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Während der dienstlichen Einsätze für den RKK besteht Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz.
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Persönliche Geschenke an die RKK-Funkenmariechen bleiben auch nach der Amtszeit in deren Besitz.
Für die Ausschreibung 2009 gilt die Besonderheit: Die Bewerbungen aus dem Jahr 2008 werden übernommen, da der Wettbewerb 2008 wegen eines Formfehlers ausgesetzt wurde. Die Bewerber/innen aus dem Jahr 2008 sind entsprechend informiert.
Die Ausschreibung zur Wahl der RKK-Funkenmariechen 2009 ist in der RKK-Vorstandssitzung des geschäftsführenden Vorstands vom 29. Januar 2009 genehmigt und beschlossen worden und wird hiermit in Kraft gesetzt.
Die öffentliche Ausschreibung erfolgt am 27.April 2009.
Rheinische Karnevals Korporationen e. V.
Der Präsident
– Peter Müller –