RKK-Mariechenwahl 2018 – 2019



Jetzt noch bewerben…


Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen aufgerufene Artikel aus unserem Archiv stammt. Er könnte daher nicht mehr aktuelle Informationen enthalten. Der Artikel gehörte vom 24.02.2018 bis zum 30.03.2018 zu den aktuellen Seiten unserer Webpräsenz.

Möchtest du unser neues RKK-Mariechen sein?


Aufgabe der drei RKK-Mariechen ist es, bei wichtigen Anlässen des Verbandes präsent zu sein. Sie sind die charmanten Vertreterinnen von etwa 1.200 Mitgliedsvereinen. Wo sie auftreten fliegen ihnen nicht nur die Herzen zu, sondern jeder weiß: hier sind die RKK für ihre Vereine aktiv. So treffen wir die RKK-Mariechen also bei Gala-Abenden, Info-Veranstaltungen, Messen, Ehrungen und Tanzturnieren. Dabei lernen die Mariechen nicht nur wichtige Persönlichkeiten kennen und erleben die unterschiedlichsten Veranstaltungen mit, sondern erhalten auch Einblicke in die Verbandsarbeit der RKK. Na, haben wir dein Interesse geweckt?


Die Teilname ist denkbar einfach:


  • Bitte sende uns bis einschließlich 12. März 2018 eine Bewerbung per E-Mail oder Facebook zu.
  • Diese sollte aus einem Porträtbild in Uniform und einem kurzen, karnevalistischen Lebenslauf bestehen.
  • Ab dem 13. März werden die Bilder hier auf unserer Seite veröffentlicht und jeder hat die Möglichkeit,  seine Favoritin zu wählen.

Zum Stichtag 30. März 2018, 10:00 Uhr werden dann die drei Gewinnerinnen feststehen.


Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los!


Wir wünschen allen Teilnehmerinnen viel Erfolg!


 


Hier noch das „Kleingedruckte“:

1. Das Mindestalter für die Teilnahme ist 16 Jahre

2. Das Einverständnis der Eltern muss vorliegen

3. Die drei Gewinner treten in ihrem Vereinskostüm auf

4. Die RKK-Funkenmariechen bereichern durch Ihre Anwesenheit die repräsentativen öffentlichen Auftritte des Karnevalsverbandes RKK

5. Die RKK-Funkenmariechen vertreten den Verband nicht im Sinne der Satzung und können keine rechtswirksamen Erklärungen für den Verband abgeben

6. Bei besonderen öffentlichen Auftritten des RKK-Präsidenten oder der RKK-Vizepräsidenten fungieren sie auch als Assistentin des RKK-Repräsentanten (z.B. bei besonderen Ehrungen, besonderen Ordensauszeichnungen etc.)

7. Bei den RKK-Tanzturnieren und bei den RKK-Tanzmeisterschaften wirken sie bei der Siegerehrung mit

8. Bei RKK-Messeauftritten repräsentieren die RKK-Funkenmariechen mit dem RKK-Präsidenten oder den RKK-Vizepräsidenten den karnevalistischen Verband

9. Mit der Wahl zum RKK-Funkenmariechen sind keine finanziellen Vorteile und Vergütungen verbunden

10. Entstandene Fahrtkosten für die Dienstauftritte werden auf Antrag erstattet

11. Während der dienstlichen Einsätze für den RKK besteht Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz

12. Persönliche Geschenke an die RKK-Funkenmariechen bleiben auch nach der Amtszeit in deren Besitz

13. Die Bewerberinnen sollten einem RKK-Mitgliedsverein angehören.