Unbedingt beachten: Datenschutzerklärung für Die Bütt






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Seit 24. Mai hält uns die neue Datenschutzverordnung in Atem. Keine Frage, der Schutz persönlicher Daten ist in der heutigen digitalen Welt ein wertvolles Gut.


In vielen Bereichen hat die Verordnung allerdings mehr Fragen aufgeworfen, als beantwortet. Für die RKK kümmert sich unser Justiziar Rudolf Schwaderlapp um alle diese Fragen, die rund um die neue Verordnung auftreten und aufgetreten sind.


Er hat sich auch um die Frage gekümmert, was die neue Regelung für unser Verbandsorgan Die Bütt bedeutet. Eines war klar, wir können eingesandte Manuskripte für die wichtige Rubrik „Aus den Bezirken“ nicht mehr einfach so veröffentlichen.


Wir benötigen künftig für jede Veröffentlichung eine entsprechende Datenschutzerklärung.


Diese kann man hier herunterladen, ausfüllen, nachdem vor das Einverständnis mit den Beteiligten geklärt wurde und mit den Fotos und dem Text an die Redaktion schicken.


Tut uns leid, dass es nun ein wenig arbeitsintensiver wird, aber wir hoffen, dass sich diese Vorgehensweise bald eingespielt hat.


Weiterführende Informationen zum Thema Datenschutz im Verein finden Sie auf der Seite des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfaz.