Verschiebung Hauptversammlung 2020






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Sehr geehrte Mitgliedsvereine der RKK,

verehrte Fördermitglieder,

verehrte Ehrenmitglieder,


gemäß § 15 (1) der Satzung des Verbandes Rheinische Karnevals-Korporationen e.V. findet einmal im Jahr (vorzugsweise im Herbst) eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. In einer gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Beirat vom 07. Oktober 2020 wurde nach sorgfältiger Abwägung aller Argumente beschlossen, die Hauptversammlung ins Jahr 2021 zu verschieben.


Hintergrund dieser Entscheidung ist die sich in den vergangenen Wochen wieder verschärfende Situation bezüglich der Infektionszahlen im Rahmen der aktuellen COVID-Pandemie. Ein größeres Treffen von Menschen in einem geschlossenen Raum wird unter Berücksichtigung der sich darstellenden aktuellen Situation als nicht verantwortbar erachtet. Nicht zuletzt erfolgt diese Entscheidung aus Rücksicht gegenüber den Vereinsvertretern bzw. Mitgliedern, die zur sog. „Risikogruppe“ zählen.


Gemäß Artikel 2 § 15 (2) des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht hätte die Möglichkeit bestanden, die Mitgliederversammlung auf dem Wege einer elektronischen Kommunikation (z. B. Videokonferenz) durchzuführen. Der Vorstand hat bewusst auf diese Möglichkeit verzichtet, da Vereinsvertreter bzw. Mitglieder, die nicht über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen, benachteiligt würden.


Die Entscheidung zur Verschiebung der Hauptversammlung ins Jahr 2021 erfolgt nach Rücksprache mit dem Vereinsgericht und im Einklang mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht.


Ein genauer Termin für die Nachholung der Hauptversammlung orientiert sich an der Entwicklung der Gesamtsituation im Folgejahr.


Wir wünschen Ihnen und Ihrem Verein alles erdenklich Gute in einer für uns alle nicht einfachen Situation. Bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen


Hans Mayer
RKK-Präsident