Versicherungsschutz für kosmetische Operationen



Erweiterung der Gruppenunfallversicherung


Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen aufgerufene Artikel aus unserem Archiv stammt. Er könnte daher nicht mehr aktuelle Informationen enthalten. Der Artikel gehörte vom 13.09.2011 bis zum 15.11.2011 zu den aktuellen Seiten unserer Webpräsenz.



In letzter Zeit häuft sich aus dem Bereich des Gardetanzsports die Frage, ob im Rahmen der Gruppenunfallversicherung auch der Versicherungsschutz für kosmetische Operationen besteht. Wir haben diese Frage an unseren Versicherer gestellt und konnten im Gespräch folgende Regelung erzielen:



Logo der HDI-Gerling-Versicherung
Wird durch einen Unfall die Köperoberfläche der versicherten Person derart beschädigt oder verformt, dass nach Abschluss der Heilbehandlung das äußere Erscheinungsbild der versicherten Person hierdurch dauernd beeinträchtigt ist und entschließt sich die versicherte Person, sich einer kosmetischen Behandlung zum Zwecke der Beseitigung dieses Mangels zu unterziehen, so übernimmt der Versicherer die mit der Operation und der klinischen Behandlung in Zusammenhang stehenden Kosten für Arzthonorare, Medikamente, Verbandszeug und sonstige ärztlich verordnete Heilmittel, sowie die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung in der Klinik bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Die Operation und klinische Behandlung der versicherten Person müssen bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem Unfall erfolgt sein. Hat die versicherte Person bei Eintritt des Unfalls das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, erfolgt ein Ersatz der Kosten auch dann, wenn die Operation und klinische Behandlung nicht innerhalb dieser Frist, aber vor Vollendung des 21. Lebensjahres der versicherten Person durchgeführt werden.

Ausgeschlossen vom Ersatz sind die Kosten für Nahrungs- und Genussmittel, für Bade- und Erholungsreisen sowie für Krankenpflege, soweit nicht die Zuziehung von beruflichen  Pflegepersonal ärztlich angeordnet wird. Aufgrund  der partnerschaftlichen Kooperation und der vertrauensvollen Zusammenarbeit konnten wir es ermöglichen, dass die Leistungserweiterung der kosmetischen Operation beitragsneutral gewährt wird.


Die Leistungserweiterung wird wie folgt gewährt:
Mit einer Versicherungssumme von 2.000 € für die Mitglieder mit der Grunddeckung. Mit einer Versicherungssumme von 4.000 € für die Mitglieder, die auf gesonderten Antrag die doppelten Versicherungssummen beantragt haben. Mit einer Versicherungssumme von 6.000 € für die Mitglieder, die auf gesonderten Antrag die dreifachen Versicherungssummen beantragt haben.