Wichtige Gema-Mitteilung



Verfahrensweise für Gutschriften bei Hallenschließungen


Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen aufgerufene Artikel aus unserem Archiv stammt. Er könnte daher nicht mehr aktuelle Informationen enthalten. Der Artikel gehörte vom 02.10.2020 bis zum 02.12.2020 zu den aktuellen Seiten unserer Webpräsenz.

In unserer Vereinsmitteilung von Anfang August hatten wir darüber informiert, dass für den Zeitraum behördlich angeordneter Schließungen von Trainingshallen bzw. -räumen im Rahmen der Corona-Pandemie seitens der Gema Gutschriften für die betreffenden Schließungszeiträume in Aussicht gestellt wurden. Die Erstellung dieser Gutschriften wird nunmehr erfolgen. Aufgrund der Komplexität der regional sehr unterschiedlichen Regelungen hinsichtlich der behördlichen Schließungen ist für die Erstellung der Gutschriften die Mitwirkung der betroffenen Vereine zwingend erforderlich. Dies betrifft insbesondere den Zeitraum der jeweiligen behördlichen Schließung von Trainingsstätten, der nur durch die betroffenen Vereine final beurteilt werden kann.


Die Mitteilungen der Schließungen können ausschließlich über das Online-Portal der Gema unter www.gema.de/portal erfolgen. Dieses Portal wurde um die zusätzliche Funktion „Meine Corona-Schließzeiten“ erweitert, um den individuellen Schließzeitraum und eine Bankverbindung  für Rückzahlungen selbständig eintragen zu können.


Neben der Gema-Kundennummer wird hierfür ein spezifischer Code benötigt, der für die Eingabe ins System erforderlich ist. Dieser Code wird den Vereinen in einem separaten Mitteilungsschreiben der Gema, in dem der genaue Ablauf über den Zugang zum Eingabeportal beschrieben wird, per Post zugesandt. Der Versand erfolgt an die unter der jeweiligen Kunden-Nummer geführten Vereinsanschrift. Sollten Vereine diesen Code nicht automatisch erhalten, kann dieser über das Online-Portal der Gema angefordert werden.


Nähere Informationen über die Verfahrens- bzw. Vorgehensweise bezüglich der digitalen Übermittlung von Schließzeiten erhalten Sie im Detail über den nachfolgenden Link:


https://www.gema.de/aktuelles/gesamtvertragspartner/aktuelles/gutschriften/


Wichtiger Hinweis der Gema:


Anliegen der Vereine zu Corona werden nicht mehr über das E-Mail-Postfach absagecorona@gema.de bearbeitet.


 


gez. Gerd-Walter Adler
RKK-Geschäftsführer