Wichtige Information zur Unfallversicherung






Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen aufgerufene Artikel aus unserem Archiv stammt. Er könnte daher nicht mehr aktuelle Informationen enthalten. Der Artikel gehörte vom 22.12.2020 bis zum 01.05.2021 zu den aktuellen Seiten unserer Webpräsenz.

Liebe Mitgliedsvereine der RKK,


die Rheinischen Karnevals-Korporationen e.V. freuen sich, Ihnen mitzuteilen zu können, dass hinsichtlich der Gruppen-Unfallversicherung ab sofort eine zeitlich begrenzte Erweiterung der Versicherungsbedingungen vereinbart werden konnte. Im Folgenden der genaue Wortlaut der HDI-Versicherung;


In Ergänzung zu den bestehenden Vertragsbedingungen besteht im Rahmen der Unfallversicherung nunmehr für die versicherten Personen auch Versicherungsschutz  


  • im häuslichen Bereich bei der Durchführung von „Onlinetrainings“ bzw. „Online-Tanzkurse“, soweit diese als Ersatztätigkeiten aufgrund von Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) von RKK-Mitgliedsvereinen organisiert werden.

Diese befristete Erweiterung der Vertragsbedingungen gilt bis zum 30. April 2021!


Wir freuen uns, Ihnen diese Erweiterung ohne zusätzlichen Kostenbeitrag anbieten zu können.