Wichtige Informationen zur Haftpflicht- und Unfallversicherung der RKK






Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen aufgerufene Artikel aus unserem Archiv stammt. Er könnte daher nicht mehr aktuelle Informationen enthalten. Der Artikel gehörte vom 03.12.2020 bis zum 26.01.2021 zu den aktuellen Seiten unserer Webpräsenz.

Liebe Mitgliedsvereine der RKK,




die aktuellen Versicherungsmeldungen (Haftpflicht- und Unfallversicherung) können Sie ab sofort direkt, schnell und komfortabel über den RKK-Mitgliederzugang senden. Den RKK-Mitgliederzugang finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://www.rkk-deutschland.de/mitglieder


Dort können Sie zunächst über den Button „Anmeldedaten anfordern“ Zugangsdaten durch Angabe Ihrer RKK-Vereinsnummer (RKK-V….)  und der bei uns hinterlegten Postleitzahl Ihres Vereins anfordern. Sie erhalten dann automatisch ein Passwort an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zugesandt. Mit diesem Passwort können Sie sich im Mitgliederbereich anmelden und das Formular für die Versicherungsmeldung aufrufen.


Wichtiger Hinweis:


Bei der Haftpflichtversicherung ist die Gesamtmitgliederzahl des Vereins anzugeben.

Grundsätzlich liegt bei der Haftpflichtversicherung eine Mindestmitgliederzahl von 50 Personen

zu Grunde.


Bei der Unfallversicherung ist die Anzahl der aktiv tätigen Vereinsmitglieder zu melden. 


Beachten Sie bitte, dass die Meldung zum 01.12 eines jeden Jahres vorliegen soll. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.